Ciasa Linde

Apartment Maia.

Das 72m2 grosse Apartment „MAIA“ verfügt über 2 Schlafzimmern, 1 Bad mit Dusche, Dampfbad und Badewanne, getrenntes WC/Bidet, eine komplett ausgestattete Küche und einen Wohnbereich mit einem Schlafsofa.

  • Safe
  • gratis Wi-Fi
  • 2 Kabel-TV/Sat
  • Balkon mit Bergblick
  • Aufzug
  • Skidepot
  • Waschraum mit Wäschetockner
  • Parkplatz/Tiefgarage mit Ladestation Elektroauto

In der Küche steht ein moderner Elektroherd zur Verfügung. Ein Kühlschrank mit Tiefkühlfach ist ebenso vorhanden wie eine Kaffeemaschine, Geschirrspühler, Ofen, Küchenutensilien und Geschirr. Handtücher und Bettwäsche stehen zu Ihrer Verfügung.

  • Die Preise sind pro Appartment und Tag angegeben
  • Bei Aufenthalten unter 3 Übernachtungen können die Preise um bis zu 30% ansteigen
  • Im Preis inbegriffen sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Wasser, Gas und Strom
  • Die Wäsche wird einmal pro Woche gewechselt
  • Die Buchung der Ferienwohnung wird erst nach getätigter Anzahlung bestätigt. Die Rechnung muss am Abend vor der Abreise beglichen werden.
  • Anreisetag: Die Ferienwohnung ist ab 13:00 Uhr bezugsbereit
  • Abreisetag: Die Ferienwohnung muss innerhalb spätestens 10:00 Uhr verlassen werden
  • Endreinigung: 50€/Aufenthalt
  • Auch verspätete Ankünfte und vorzeitige Abreisen werden bei der Rechnung berücksichtigt
  • Haustiere nicht erwünscht
  • In allen Wohnungen herrscht Rauchverbot

Tourismusabgabe: Jeder Gast verpflichtet die „Tourist TAX*" in Höhe von 2,70 €
pro Person (ab 14 Jahren) und Übernachtung vor Ort zu bezahlen. Diese ist nicht im Zimmerpreis inbegriffen.

Der HolidayPass ist im Preis inbegriffen.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:
- bis 2 Wochen vor Anreisetag = keine Rückerstattung der Anzahlung
- von 2 Wochen bis 4 Wochen vor Anreisetag = 25% Rückerstattung der Anzahlung
- von 1 Monat bis 3 Monate vor Anreisetag = 50% Rückerstattung der Anzahlung
- ab 3 Monate vor Anreisetag = 100% Rückerstattung der Anzahlung


* gesetzlich vorgeschriebene Tourismusabgabe („Gemeindeaufenthaltsabgabe", LG Nr. 9 vom 16.05.2012)